Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist eine der drei wichtigen Säulen, auf denen die Pflegezusatzversicherung ruht. Wesentlicher Kern dieser Vorsorgemaßnahme ist die Übernahme der Aufwendungen, die für eine stationäre bzw. ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden entsteht. Neben dem großen Vorteil, dass der Versicherte die tatsächlichen Kosten erstattet bekommt und nicht auf einen festen Tagessatz angewiesen ist, kann bei dieser Variante eine individuelle Pflege in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Personal entwickelt werden.

Neben einer angemessenen Betreuung, die nicht so sehr wie bei einer Tagegeldversicherung an einen finanziellen Rahmen gebunden ist, kann sich der Patient hier auf eine leistungsorientierte Behandlung einstellen, da die Abrechnung der Kosten anhand des realen Pflegeaufwandes abgewickelt wird. Leider bleibt diese Variante aber nicht ohne Nachteile für den Versicherten. Auf der einen Seite steht hier die Tatsache, dass nicht der gesamte Aufwand einer stationären oder ambulanten Pflege durch den Versicherer getragen wird. In vielen Fällen sind eher Regelungen der Fall, mit denen ein Teil der Kosten auf die Patienten übertragen wird, etwa 20%.

Betrachtet man aber die finanzielle Lücke von bis mehreren Tausend Euro in der gesetzlichen Pflegeversicherung, so bewegen sich diese Selbstbeteiligungen in einem durchaus vertretbaren Rahmen. Zusätzliche Nachteile ergeben sich dann, wenn der Versicherte in Vorleistung tritt und die Rechnungen erst bei seinem Versicherer einreichen muss. In einem solchen Fall trifft eine ablehnende Haltung, was einzelne Rechnungsposten betrifft, natürlich besonders hart. Aufgrund dieser Tatsache empfiehlt sich deshalb eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen allen Vertragspartnern, um eine möglichst große Kostentransparenz zu erreichen.

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