Was ist beim Eintritt zu beachten?

Immer mehr Versicherte der GKV entscheiden sich für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Dabei steht besonders die Angst vor teuren zahnmedizinischen Eingriffen im Vordergrund, schließlich belastet ein Zahnersatz die Haushaltskasse in der Regel mit mehreren Hundert Euro. Scheint auf den ersten Blick der Abschluss relativ einfach zu sein, macht die große Zahl der verschiedenen Tarife eine Suche nach der passenden Versicherung schnell zum Abenteuer. Wer sich auch als Laie im Tarifdschungel zurechtfinden will, sollte einige Tipps sowie Tricks kennen und zudem wissen, welche Fallen beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung drohen.

Potenzielle Neukunden einer Versicherung freuen sich zwar auf die Leistungen des neuen Tarifes, übersehen aber häufig die Wartefristen. Um einen Missbrauch zu vermeiden, wird auch die private Zahnzusatzversicherung erst nach Ablauf dieses Zeitraums für einen Zahnersatz aufkommen. Eine solche Wartezeit erstreckt sich im Allgemeinen über einen Zeitraum von mehreren Monaten, in denen die Leistungen noch nicht zur Verfügung stehen. Die Auswahl einer niedrigen Wartezeit zahlt sich im Ernstfall immer aus. Ein weiterer Punkt, der ebenfalls gern in den Vertragsbedingungen überlesen wird, betrifft die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die in einigen Verträgen zur Voraussetzung für den Zuschuss der Zahnzusatzversicherung erhoben werden.

Gerade mit Blick auf zukünftige Kürzungen in der GKV empfehlen sich deshalb Verträge, in denen diese Klausel fehlt. Zusätzlich darf beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht ein etwaiger Ausschluss von festgestellten Vorerkrankungen übersehen werden. Sobald ein entsprechender Befund feststeht, kann die Leistungsübernahme durch die Versicherungsgesellschaft gefährdet werden. Wer sich den Vertrag trotz Kenntnis seiner Vorerkrankungen erschleicht und diese verschweigt, muss damit rechnen, dass er am Ende leer ausgeht.

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