In die Zahnzusatzversicherung mit Vorerkrankungen

Mit Vorerkrankungen in eine private Versicherung – dieses Vorhaben stößt nicht selten schnell an Grenzen. So auch bei einer privaten Zahnzusatzversicherung. Aber ein Vertragsabschluss muss nicht unmöglich sein, schließlich handhaben die einzelnen Versicherungsgesellschaften dieses Problem auf eine sehr individuelle Art und Weise. Grundsätzlich sind vier unterschiedliche Szenarien denkbar.

  • Nummer 1: Der Antragsteller gibt fehlende oder ersetzte Zähne an und erhält ein Angebot der Versicherung mit einem etwas höheren Beitrag. Ähnliche Risikozuschläge sind auch in der privaten Krankenvollversicherung üblich. Der Rund-um-Schutz für das gesamte Gebiss bleibt bestehen.
  • Nummer 2: Nach der Mitteilung über das Vorliegen einer Vorerkrankung entscheidet die Versicherungsgesellschaft über einen Leistungsausschluss der betreffenden Zähne. Eine nachträgliche Behandlung geht zulasten des Versicherten.
  • Nummer 3: In schwerwiegenden Fällen, die ein nicht kalkulierbares Risiko mit sich bringen, wird der Antrag durch die Versicherung abgelehnt. In diesem Fall ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht möglich und es besteht lediglich ein Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Nummer 4: Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Risikozuschlag und Leistungsausschluss.

Um Nr. 1 bis 4 zu umgehen, verschweigen immer wieder Antragsteller ihre vorausgehenden Erkrankungen, riskieren aber mit einer solchen Vorgehensweise den Versicherungsschutz. Grund ist die Tatsache, dass nach dem Einreichen der Zahnarztrechnung eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bzw. des Versicherungsvertrages erfolgt und es spätestens hier zur Aufdeckung des Betruges kommt. Neben einer Weigerung zur Kostenerstattung kann ein solches Fehlverhalten durch den Versicherer mit einer Kündigung des Vertrages quittiert werden.

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