Leistungen der Unfallzusatzversicherung

Extremsport und gefährliche Hobbys haben in der Vergangenheit immer mehr Anhänger gefunden. Die Palette reicht inzwischen vom Amateurrennsport über das Fallschirmspringen oder Bungee-Jumping bis hin zum Felsklettern ohne Sicherung. Personen, die diesen oder ähnlichen Hobbys nachgehen, haben aber oft eine Gemeinsamkeit – sie wollen im Ernstfall richtig versichert sein. Und das trotz der Sehnsucht nach gefährlichen Situationen und Adrenalin. Auf den ersten Blick ein hoffnungsloser Fall, schließlich verweigert die Unfallversicherung bei diesen Hobbys ihre Leistungen. Aber es gibt zum Glück Alternativen. Was diese besonderen „Risikotarife“ am Ende aber wirklich leisten können, darüber entscheidet nicht nur die Assekuranz. Letztendlich ist der ausgeübte Extremsport dafür verantwortlich, was alles versichert wird, da die Anforderungen an eine Versicherung oft so spezieller Natur sind, dass eine allgemeine Aussage für alle Tarife unmöglich ist. Grundsätzlich sollte eine Unfallversicherung für die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder eine Unfallversicherung für Taucher einen ähnlichen Leistungsumfang wie jeder andere Tarif haben und einen festgelegten Kapitalbetrag im Ernstfall ausschütten. Daneben muss eine Unfallversicherung, auch wenn es sich um einen Ergänzungstarif handelt, etwaige Heil- und Behandlungskosten der aus dem Unfall entstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ersetzen sowie die Zahlung der Bergungskosten übernehmen. Unterschiede treten aber vor allem in der Höhe versicherter Leistungen auf und beim Umfang der Heilbehandlung. Um einen möglichst umfassenden Schutz zu gewährleisten, ist natürlich die Höhe dieser Leistungen ausschlaggebend. Wer in seiner Freizeit auf der Suche nach einem Adrenalinrausch ist, sollte sich aber nicht wundern, wenn Versicherungen einen entsprechend hohen Beitrag verlangen.

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