Was ist beim Eintritt zu beachten?
Vor der Unterschrift des Vertrages zu einer privaten Pflegezusatzversicherung lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Oft verbirgt sich an dieser Stelle die eine oder andere Klausel, mit der aus einem Schnäppchen schnell ein eher durchschnittliches Angebot wird. Worauf sollte man also in jedem Fall achten? Wie bei jeder anderen privaten Versicherung ist auch im Rahmen der Pflegezusatzversicherung die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Antragsteller mit Fragen zur eigenen Gesundheit konfrontiert wird. Diese dienen zur Kalkulation der Risiken, die aus der Aufnahme ins Versicherungskollektiv entstehen.
Liegen Vorerkrankungen vor, durch welche der Eintritt eines Versicherungsfalles wahrscheinlich wird, müssen die Antragsteller mit einer Ablehnung rechnen. Die Versuchung, an dieser Stelle eine oder zwei Fragen der Gesundheitsfragen falsch zu beantworten ist also groß. Allerdings können sich unwahre Aussagen als folgenschwer erweisen, nämlich dann, wenn durch die Versicherungsgesellschaft einmal gemachte Aussagen überprüft werden und als Lüge entlarvt werden. In einem solchen Fall droht eine Verweigerung der Leistung oder sogar der Totalverlust des Versicherungsschutzes.
Ein zusätzlicher Punkt, der auch in der Pflegezusatzversicherung immer wieder gern überlesen wird, betrifft die Wartezeit. Anders als in der privaten Krankenversicherung, die bereits nach wenigen Monaten für die Gesundheitskosten ihrer Mitglieder aufkommt, müssen sich Versicherte in der Pflegeversicherung bis zu drei Jahren gedulden. Erst nach diesem Zeitraum übernehmen die Gesellschaften ihre vertraglichen Pflichten. Zusätzlich wird taucht in einer Pflegezusatzversicherung gern der Passus auf, dass bis zum 29. Lebensjahr lediglich für Unfallfolgen die Versicherung Kosten der Pflege übernehmen muss.
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