Leistungen der Pflegezusatzversicherung

In vielen Bereichen der sozialen Sicherungssysteme hat die Bundesregierung in der Vergangenheit den Rotstift angesetzt. So auch im Rahmen der Pflegeversicherung, die allen Versicherten zugutekommt, welche über einen längeren Zeitraum auf die Pflege durch andere angewiesen sind. Bereits heute klafft zwischen dem Anspruch der Versicherung und den tatsächlichen Leistungen eine tiefe Lücke, die in den meisten Fällen mit privaten Mitteln wieder geschlossen werden muss. Besonders schwerwiegend wirkt sich die Tatsache aus, dass am Ende sogar nahe Verwandte auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen.

Während heute ein entsprechender Heimplatz mehr als 3.000,- EUR pro Monat kosten kann, erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich einen Betrag von 1.432,- EUR, unter Umständen sogar bis 1.918,- EUR. Und selbst diese Summe reicht noch nicht aus, um wirklich alle Kosten zu decken. Wer als Verbraucher dieser unangenehmen Situation zuvorkommen will, sollte über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken. Auf diese Weise kann sich der Versicherte gegen die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit absichern.

Vor der Unterschrift muss sich der Antragsteller aber für eine Form der Leistungen entscheiden. Zur Auswahl steht zum einen die Tagegeldversicherung. Hierbei wird im Leistungsfall ein fester Betrag pro Tag ausgezahlt. Mit der anderen Variante werden die tatsächlichen Kosten durch die Pflegeversicherung übernommen, in diesem Fall spricht man auch von der Pflegekostenversicherung. Eine dritte Möglichkeit zur Vorsorge besteht im Abschluss einer Pflegerente, die gegen eine Einmalzahlung einen lebenslangen Schutz garantiert. Welche speziellen Leistungen im Rahmen einer privaten Pflegezusatzversicherung am Ende wirklich übernommen werden, hängt sehr stark von den eben genannten Leistungsprofilen ab.

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