Besonderheiten beim Abschluss

Classic-Cars – ein Begriff, der Männerherzen höher schlagen lässt. Trotz ihres Alters, oder gerade deswegen, sind Oldtimer auch heute noch ein Publikumsmagnet und sorgen regelmäßig für Staunen. Halter solcher Klassiker können sich wirklich glücklich schätzen. Wie das Kleinod vergangener Jahrzehnte aber am Besten versichern? Bei dieser Frage hilft das Stichwort Oldtimer-Versicherung in der Regel weiter. Vor einer Vertragsunterschrift empfiehlt sich aber ein Blick auf die Besonderheiten und Bedingungen, die Assekuranzen an ihre Versicherten stellen. Grundsätzlich gilt als eine der Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer- oder Klassikversicherungen das Vorhandensein eines alltagstauglichen Fahrzeugs. Schließlich ist die Idee sicher schon anderen gekommen, einfach einen Oldtimer günstig anzumelden und mit diesem den nächsten Einkauf nach Hause zu fahren. Als Nachweis wird mitunter auch anerkannt, wenn der Lebenspartner über ein entsprechendes Fahrzeug verfügt. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Baujahr. Erst ab einem gewissen Alter dürfen sich Klassiker auch wirklich Oldtimer nennen. Eine Abgrenzung zum modernen Pkw findet in der Regel zwischen 20 bzw. 30 Jahren seit der Erstzulassung statt. An diesem Punkt können die Assekuranzen aber unterschiedlicher Meinung sein, da Kraftfahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, in der Regel als Youngtimer bezeichnet werden. Neben dem Alter, welches letztendlich über den Titel Oldtimer entscheidet, müssen die Fahrzeuge aber auch den Blicken eines Gutachters standhalten können und sich in einem möglichst originalgetreuen Zustand befinden. Umbauten zur Leistungssteigerung, sprich Tuning, dürften durch die Versicherung dagegen mit einer Ablehnung des Antrags quittiert werden. Echte Autoliebhaber werden hier sicher keine Sanktionen befürchten müssen, denn wer einen Oldtimer wirklich schätzt, wird dessen Charakter sicher unverändert lassen.

Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren: