Was ist beim Eintritt zu beachten?

Lange Zeit galt die Landwirtschaft als Rückgrat jeder Nation. Aber spätestens seit der industriellen Revolution sind diese Zeiten vorbei. Und trotzdem können wie auch heute nicht auf den Berufsstand des Bauern verzichten, denn auch die Industrienationen sind auf landwirtschaftliche Produkte angewiesen. Um sich aber vor den Risiken des Alltags zu schützen, sollte jeder Landwirt auf den passenden Versicherungsschutz achten. Und dazu zählt auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Was sollten potenzielle Versicherungskunden aber vor dem Vertragsschluss wissen? An erster Stelle stehen hier natürlich die Voraussetzungen, unter denen ein Eintritt in den gewählten Tarif überhaupt möglich ist. Und an dieser Stelle beginnt häufig bereits der Ärger, denn Assekuranzen machen unter Umständen den Abschluss einer Lebensversicherung zur Voraussetzung, um überhaupt eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen zu können. Ist diese Hürde genommen, muss auf weitere Vertragsdetails, wie die beitragsfreie Weiterführung oder ein Verweisungsverzicht geachtet werden. Schließt eine Versicherung den Verweisungsverzicht nicht ein, kann die Assekuranz von den Betroffenen einen Berufswechsel verlangen. Aus einem Bauern mit Gehbehinderung würde so ein IT-Fachmann. Speziell beim Verweisungsverzicht lohnt sich ein zweiter Blick in die Versicherungsbedingungen, da einige Tarife zwar damit werben, ihn aber erst ab einem bestimmten Alter einräumen. Und noch ein Hinweis zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in der Landwirtschaft: Um Beiträge zu sparen, lohnt sich ein Versicherungsvergleich, da einige Unternehmen als besonderen Bonus die Einstufung in eine günstigere Risikoklasse vornehmen. Und wer sich rund um geschützt weiß, wird sicher noch etwas ruhiger schlafen.

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