Hürden der PKV

Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen gerade Angestellte und Arbeitnehmer prüfen, ob überhaupt alle Voraussetzungen erfüllt werden, um diesen Schritt auch wirklich vollziehen zu können. Nicht zuletzt aufgrund der Beschlüsse zur Gesundheitsreform sind die Möglichkeiten zur Mitgliedschaft in der PKV deutlich eingeschränkt wurden.

Selbstständige und Freiberufler können ohne große Probleme wechseln, hier spielen die Einkommenshöhe und Dauer des Versicherungsstatus keinerlei Rolle.
Ähnliche Chancen erhalten Beamte oder Richter, die im Rahmen der Beihilfe-Regelungen ebenfalls zwischen gesetzlicher Krankenversicherung oder dem Status eines Privatpatienten wählen dürfen.
Eine der ersten Hürden für Angestellte vor dem Wechsel in die PKV ist das Erreichen der festgelegten Einkommensgrenze. Ausschlaggebend ist hier die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 48.150,- EUR p. a. Auf ein Monatseinkommen aufgeschlüsselt ergibt sich der Betrag von 4012,50 EUR. Erst nach Überschreiten dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, solange das Einkommen aber darunter liegt, bleibt die Versicherungspflicht in der GKV auch weiterhin bestehen. Gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist § 5 SGB V, das neben Bestimmungen zur Versicherungspflicht den gesamten Rahmen der GKV definiert.

Berufseinsteiger mit einem akademischen Abschluss, die zwar über ein entsprechendes Gehalt verfügen, können aber trotz einem Überschreiten der Pflichtgrenze nicht sofort die Gesundheit in der PKV versichern. Schuld ist eine weitere Hürde aus Berlin, die vorschreibt, dass mindestens in 3 aufeinanderfolgenden Jahren ein entsprechendes Einkommen erreicht werden muss. Da aber gleichzeitig die Versicherungsgrenze immer wieder eine Neuanpassung erfährt, droht der Wechsel am Ende hier zu scheitern. Wer sich für die PKV interessiert, sollte sich im Vorfeld also sehr genau über die Bedingungen informieren. Und um die Wartezeit sinnvoll zu überbrücken, lohnt der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

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