Tipps zum Abschluss einer Krankenhausversicherung

Sich im Krankenhaus als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Niveau eines Privatpatienten behandeln lassen? Kein Problem, eine private Krankenhauszusatzversicherung macht es möglich. Vor der Entscheidung lohnt sich aber ein Blick hinter die Kulissen, denn wo ein niedriger Beitrag draufsteht, muss noch lange kein Schnäppchen drin sein. Aber mit ein paar Tipps fällt die Entscheidung sicher leichter. Trick Nummer 1 gilt überall in der Versicherungsbranche – und der heißt „Vergleichen, Vergleichen, Vergleichen“.

Obwohl Experten immer wieder dieses Thema anmahnen, glaubt ein bedeutender Prozentsatz der Verbraucher den Versprechen und lässt sich zu einer Unterschrift hinreißen. Eine weitere Tatsache, die immer wieder übersehen wird, betrifft die Arzthonorare. Schließlich ist eine Behandlung durch den Chefarzt nicht gerade billig, das 2,3-fache der Gebührenordnung taucht auf fast allen Rechnungen auf. Und bei komplizierten Leistungen kann sogar der 3,5-fache Satz daraus werden. Wer sich vom Chefarzt stationär behandeln lassen will, sollte also dringend darauf achten, dass der gewählte Tarif die Kosten auch wirklich deckt.

Andernfalls droht nach der Entlassung schnell eine böse Überraschung – für den Versicherten und das Portemonnaie. Ein weiterer Tipp betrifft stationäre Behandlungen, die sich heute wesentlich unkomplizierter in Form ambulanter Eingriffe durchführen lassen. Nicht jede Krankenhauszusatzversicherung beteiligt sich hier an den Kosten. Und diese Einschränkung kann mitunter teuer werden, weshalb nur Tarife in den engeren Kandidatenkreis gehören, die sich auch im Fall der ambulanten Ersatzbehandlung an den Behandlungskosten beteiligen.

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