Was ist beim Eintritt zu beachten?
„Eine Brillenzusatzversicherung abschließen – warum nicht? Schließlich hat mich meine letzte Sehhilfe mehrere Hundert Euro gekostet. Und das günstigste Angebot hat sich bereits nach wenigen Jahren bezahlt gemacht.“ So oder ähnlich denken viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, denen sinkende Leistungen schon lange ein Dorn im Auge ist. Aber Vorsicht, nicht jeder Versicherungsvertrag erfüllt im Ernstfall auch die Leistungen, mit denen so vollmundig geworben wurde. Schuld ist das Kleingedruckte, was immer wieder gern überlesen wird. Dabei verstecken sich genau hier die wichtigsten Informationen zur Brillenzusatzversicherung.
Auf was sollte man als Verbraucher dabei besonders genau achten? Diese Frage geht sicher vielen Antragstellern durch den Kopf. Wichtigster Punkt ist natürlich, ob die Versicherung im Ernstfall auch wirklich zahlt. Oder bleibt man am Ende doch auf den Kosten sitzen? Solange eine Vorleistung der gesetzlichen Kassen zwingende Voraussetzung ist, bleibt ein großer Teil der Versicherten sicher auf der Strecke oder muss sich mit einem prozentualen Zuschuss begnügen. Und dessen Höhe kann mitunter deutlich variieren. Eine andere Variante ist das Koppeln der Zuschüsse an eine Verschlechterung der Sehkraft, die einen Minimalwert überschreiten muss.
Geht der Versicherte bei geringeren Verschlechterungen leer aus, wird die Brillenzusatzversicherung ihrem Anspruch natürlich nicht gerecht. Daneben spielt auch der zeitliche Rahmen eine große Rolle, denn einige der Gesellschaften übernehmen nur aller zwei oder drei Jahren einen Teil der Kosten für eine Sehhilfe. Fazit: Unterschrieben ist eine Brillenzusatzversicherung zwar schnell und ein Vergleich nicht zwingende Voraussetzung. Wer sich aber die Zeit für einen genauen Blick auf die einzelnen Angebote nimmt, hat sich nicht nur rund um abgesichert, sondern kann auch noch kräftig sparen.
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