Was ist beim Eintritt zu beachten?

„Wenn einer eine Reise...“ – so könnten viele Geschichten aus dem Urlaub beginnen, wenn es um die Höhen und Tiefen der letzten Ferien geht. Während der Familienvater die ersten 3 Tage mit Durchfall auf dem Hotelzimmer verbracht hat, lag der Nachwuchs eine halbe Woche lang mit Fieber im Bett. Um in einer solchen Situation die mangelnden Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ausgleichen zu können, schließen viele Verbraucher eine Auslandskrankenversicherung ab. Damit sinken die Risiken im Urlaub und im Notfall kann man sich wenigstens im Ausland einmal wie ein Privatpatient fühlen. Oder etwa doch nicht?

Zwar übernehmen die Versicherungsgesellschaften einen großen Teil der anfallenden Kosten, lassen sich aber nicht alles gefallen. Was sollte man also bereits beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung beachten. Ein wichtiger Hinweis betrifft das eigene Alter, hier machen die Versicherer zum Teil sehr deutliche Unterschiede. Neben höheren Beiträgen für Senioren nehmen einige Gesellschaften ab einer bestimmten Altersgrenze den Antragsteller nicht mehr auf. Ein besonders wichtiger Aspekt einer Auslandskrankenversicherung ist der Rücktransport im Fall einer schweren Krankheit, da dieser in einigen Fällen über den weiteren Behandlungserfolg entscheiden kann. Die Vertragsbedingungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich an dieser Stelle zum Teil erheblich.

Während der Rücktransport in einigen Tarifen nur auf ärztliche Anordnung erfolgen kann, reicht es bei anderen Verträgen aus, wenn er als medizinisch sinnvoll erscheint. Daneben empfiehlt es sich, im Kleingedruckten nachzulesen, in welcher Form sogenannte Nachleistungen durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind. Sollte sich durch einen unfreiwilligen Aufenthalt im Krankenhaus nämlich der Aufenthalt über die vorgesehene Versicherungsdauer verlängern, sieht diese Nachleistung eine entsprechende Kostenübernahme durch die Auslandskrankenversicherung vor.

Fazit: Auch bei einer ergänzenden Versicherung für den nächsten Urlaub lohnt ein Blick ins Kleingedruckte – sonst drohen später unangenehme Überraschungen.

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