Leistungen der Auslandskrankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar innerhalb Deutschlands die Grundsicherung im Gesundheitssystem, sobald sich die Versicherten allerdings jenseits der Grenze aufhalten, wird die Situation in der Regel um einiges schwieriger. Eine Auslandskrankenversicherung schließt mit ihren Leistungen die entstehende Lücke und trägt ihren Teil zum Schutz der Gesundheit des Versicherten bei. Wer als Mitglied der GKV im Ausland einen Arzt aufsucht, muss bei der Abrechnung mit Problemen rechnen. Nicht selten werden Touristen auf dem Niveau eines Privatpatienten behandelt – eine Tatsache, den die gesetzliche Krankenkasse nur selten mit einer Kostenübernahme quittiert. In der Regel muss die Differenz zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Kosten aus privater Hand finanziert werden.

Eine Auslandskrankenversicherung trägt im Gegensatz dazu nicht nur die entstehenden Behandlungskosten, sondern übernimmt auch Zahlungen für Medikamente oder Verband- und Hilfsmittel. Den Versicherten steht darüber hinaus sogar noch die freie Wahl unter den zugelassenen Ärzten zu. In die ambulanten Leistungen werden auch Transportkosten zum Arzt eingeschlossen. Ist darüber hinaus eine stationäre Behandlung notwendig, können sich die Versicherten auch hier auf ihre Auslandskrankenversicherung verlassen. Entstehende Kosten für eine Unterbringung in der nächsten Klinik und die Behandlungskosten werden zu 100% ersetzt.

Damit hebt sich die Zusatzkrankenversicherung fürs Ausland deutlich von den Leistungen der GKV ab. Ein weiterer Aspekt, der über die eigentliche Behandlung von Erkrankungen vor Ort hinausgeht, betrifft den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen zählt diese Leistung zu den Aufgaben der Auslandskrankenversicherung. Bevor sich man sich im Ausland aber einfach in die Obhut einer Klinik begibt oder einen Rücktransport in Anspruch nimmt, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherer.

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