Wer kann eine Zusatzversicherung abschließen?

In Deutschland herrscht auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge immer noch eine klare Zweiteilung vor. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) teilen sich eine Aufgabe, die in anderen Ländern durch eine einheitliche Grundversorgung für alle Verbraucher geregelt wird. Und da beide Formen zwar mit einem ähnlichen Anspruch, aber auf sehr unterschiedliche Art und Weise arbeiten, sind Konflikte vorprogrammiert.

Speziell die Finanzierung gibt immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. Aufgrund des Äquivalenzprinzips schneidet die PKV bei den Leistungen oft wesentlich besser ab als die gesetzlichen Krankenkassen. Dass aber trotz dieser Vorteile nicht mehr Versicherte den Weg in die private Krankenversicherung suchen, hängt mit einer restriktiven Gesundheitspolitik der Bundesregierung zusammen. Angestellte und Arbeitnehmer werden unterhalb einer gewissen Gehaltsgrenze zum Eintritt in die GKV gezwungen - eine Form der Versicherung, die bereits in den letzten Jahren zunehmende Leistungskürzungen hat hinnehmen müssen. Und um den Rahmen dieser Mindestversorgung ausbauen zu können, greifen inzwischen viele Verbraucher auf eine Zusatzversicherung zurück. Grundsätzlich muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass jeder Verbraucher eine Zusatzversicherung abschließen kann, sobald eine Vollversicherung Bestand hat. Bei Individualversicherungen sollte daneben ein bestimmtes Alter nicht überschritten werden. Zusätzlich können Vorerkrankungen als Ausschlusskriterien gewertet werden.

Einen wirklichen Nutzen hat die Zusatzversicherung hier aber nur für die Angehörigen der GKV. Fazit: Für den Abschluss eines Ergänzungstarifs muss mindestens eine Vollversicherung vorliegen – egal, in welchem Bereich die Zusatzversicherung abgeschlossen wird.

Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren: